

Corona-Infos für Delitzsch, 22. Oktober 2020
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 24. Oktober
Landkreis Nordsachsen nun Risikogebiet
Da mit dem gestrigen Tage im Landkreis Nordsachsen der Wert von 50
Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird, gilt
der Kreis nun als Risikogebiet. Der Freistaat regelt in seiner ab Samstag
geltenden neuen Corona-Schutz-Verordnung viele Maßnahmen, um die
Infektionszahlen in den Risikogebieten zu senken. Ergänzend steht eine
Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen in Erwartung.
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 24. Oktober 2020
Das Sozialministerium des Freistaates Sachsen hat eine neue
Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 24. Oktober gilt. Vor dem
Hintergrund der steigenden Infektionszahlen sind in der Verordnung
weit-reichende Maßnahmen zur Senkung der Infektionen verankert, vor allem für
die Regionen, in denen die Inzidenzwerte von 35/50 überschritten werden. Diese
Regelungen gelten in erster Linie für Gastronomie, Ver-anstaltungen,
Maskenpflicht in Schulgebäuden (außer Unterricht). Sie finden die Datei
„Corona-Schutz-Verordnung ab 24. Oktober 2020“ zum Herunterladen auf
www.delitzsch.de/corona_delitzsch
Hinweise für Gastronomie
Da der Inzidenzwert von 50 im Landkreis Nordsachsen überschritten ist, sieht die
neue Corona-Schutz-Verordnung ab Samstag, dem 24. Oktober 2020, vorerst unter
anderem folgende Regeln auch für die Gastronomie in Delitzsch vor:
Kontaktnachverfolgung, also Registrierung Ihrer Gäste. Beachten Sie §7, Abs.
3, Nr. 1, wo genau beschrieben ist, welche Daten Sie erheben müssen und wie
lange Sie diese aufbewahren müssen.
Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr (in dieser Zeit auch kein Alkohol-ausschank, etwa
durch Tankstellen)
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung der Servicekräfte
Familien- und Freundesfeiern nur bis max. zehn Personen.
Gäste möchten wir bitten, bei den Registrierungen keine Phantasiedaten
anzugeben. Sie würden damit die Arbeit der bereits seit Monaten extrem
geforderten Gesundheitsämter zusätzlich erschweren.
Freistaat Sachsen
Hilfe zu Corona-Verordnungen online und telefonisch
FAQ des Sozialministeriums (Antworten auf häufig gestellte Fragen):
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html
Hotline des Sozialministeriums: 0800 100 0214 (Fragen zur
Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinver-fügung zur Anordnung von
Hygieneauflagen: Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr, außer Feiertage.
Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, außer Feiertage)
Landkreis Nordsachsen
Fallzahlen/Hotline für Reiserückkehrer und Personen mit Symptomen
Der Landkreis Nordsachsen stellt täglich Fallzahlen nach Sozialräumen geordnet
online. Sie finden diese auf
https://www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html
Aktuell gelten mehr als 130 Personen als infiziert. Der Höchstwert vom April
2020 von rund 80 positiv Getesteten ist damit weit überschritten. Derzeit
befinden sich rund 700 Menschen in behördlich angeordneter Quarantäne.
Wer über Atemprobleme klagt, zudem zur Risikogruppe zählt oder Kontakt mit einer
nachweislich an Corona erkrankten Person hatte, muss sich telefonisch beim
Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen melden.
Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen oder zurückkehren, sind bis 72
Stunden nach Ankunft zu einem Corona-Test verpflichtet.
Die Corona-Hotline des Landkreises ist montags bis donnerstags 8 bis 12 und 13
bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar unter
03421 758-5555 und
03421 758-5556.
Telefonische Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank,
Telefon: 0351 4910-1100
Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Telefon: 030 186150
Telefon: 030 186151515 (für Unternehmen)
Betretungsverbot für Delitzscher Rathäuser
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Nordsachsen besteht für
die Rathäuser der Stadt Delitzsch ab sofort ein Betretungs-verbot. Interessenten
sollten versuchen, ihr Anliegen zuerst per Telefon zu klären:
034202 67-0 Zentrale Rathaus
034202 67-353 Zentrale Technisches Rathaus
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich für:
Einwohnermeldeamt: 034202 67-243, 67-340, 67-341
Gewerbeamt: 034202 67-242
Bußgeldstelle: 034202 67-223, 67-118
Fundbüro: 034202 67-341
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Rathäusern ist zwingend
erforderlich.
Stadtkasse ab 2. November geschlossen/Bargeldloser Zahlungsverkehr
Die Stadtkasse im Delitzscher Rathaus bleibt ab 2. November 2020 bis auf
weiteres geschlossen.
Zahlungen sollen ausnahmslos bargeldlos geleistet werden. Außerdem besteht die
Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug ausstehender
Zahlungen durch die Stadtkasse.
Das entsprechende Formular kann auf
www.delitzsch.de in der Rubrik „Rathaus online“ (Was erledige ich
wo? -> E wie Einzugsermächtigung) abgerufen oder schriftlich bei der Stadtkasse
beantragt werden.
Delitzscher Adventsmarkt abgesagt/Veranstaltungen vorerst ausgesetzt
Leider musste die Stadtverwaltung Delitzsch den Adventsmarkt 2020 absagen. Eine
detaillierte Begründung können Sie nachlesen unter
https://www.delitzsch.de/absage_adventsmarkt_2020
Auch andere Veranstaltung hat die Stadtverwaltung vorerst ausgesetzt. Am
Dienstag, dem 27. Oktober 2020, findet im Bürgerhaus unter Einhaltung der
Corona-Schutz-Verordnung für angemeldete Personen ein Bürgerdialog zum Thema
Badstandort Elberitzstraße statt.
Freizeiteinrichtungen weiterhin geöffnet
Tiergarten, Bibliothek (BAL) und Barockschloss in Delitzsch haben weiterhin
geöffnet. In der BAL und im Museum Barockschloss Delitzsch dürfen sich ab sofort
noch zehn Personen gleichzeitig aufhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nase-Bedeckung.
PM: Stadt Delitzsch/ die Redaktion
Bildquelle: HFR