

Corona-Infos für Delitzsch, 18. April 2020
Freistaat erlässt neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Sächsische Kabinett hat gestern eine neue Corona-Schutz-Verordnung
erlassen. Danach gelten im Freistaat Sachsen ab dem 20. April 2020 leicht
gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben.
In der neuen Verordnung werden die derzeit noch gültige Corona-Schutz-Verordnung
sowie die Allgemeinverfügung Veranstaltungen zusammengeführt.
Auch weiterhin bleiben die Kontaktbeschränkungen unverändert bestehen. Jeder
Bürger ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als
den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu
reduzieren. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten.
Es wird zudem dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei
Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und
andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs
und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.
Als wesentliche Änderung fällt die bisherige Ausgangsbeschränkung weg. Es ist
künftig kein triftiger Grund mehr notwendig, um die Wohnung zu verlassen.
Untersagt
bleiben weiterhin Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen jeglicher Art.
Sämtliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr bleiben
geschlossen. Somit ist auch weiterhin der Besuch im Tiergarten Delitzsch, dem
Museum Barockschloss und in der Bibliothek Alte Lateinschule nicht möglich.
Die Geschäftsöffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für
Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können
weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche
von 800 Quadratmetern öffnen. Untersagt bleibt die Öffnung von
Gastronomiebetrieben jeder Art sowie von Hotel- und Beherbergungsbetrieben zu
touristischen Zwecken. Weitere Regelungen für Geschäfte und Betriebe sind in §6
der Verordnung geregelt.
Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.
Neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kitas
Seit heute gilt eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und
Kitas. Die Verfügung wurde gestern vom Sächsischen Kabinett beschlossen.
Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis
einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Unterricht und schulische
Veranstaltungen finden damit
in dieser Zeit für einen Großteil der Schüler nicht statt. Nur für die Schüler
aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen
und
Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet.
Konsultationen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.
Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für
Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern
in
Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde durch die Aufnahme
weiterer Berufsgruppen erweitert.
PM: Stadt Delitzsch/ die Redaktion
Bildquelle: HFR